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Sicherheitslücke bei Meldung der Umsatz- und Lohnsteuer  

 

Ab dem 1. Januar 2005 müssen Unternehmen ihre Umsatz- und Lohnsteuer den Finanzämtern auf elektronischem Weg melden. Dabei kann künftig auch das bisher für die Einkommenssteuer eingesetzte Elster-Verfahren im Internet genutzt werden. Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation (BITKOM) weist bei diesem Verfahren auf gravierende Sicherheitslücken hin und warnt vor einem Missbrauch des Verfahrens. Es ist möglich, Steuerdaten fremder Unternehmen ohne technische Hürden zu manipulieren und finanzielle Schäden anzurichten.

Bei Meldung der Umsatzsteuer via Elster müssen sich die Unternehmen nicht authentifizieren. Somit ist es jedem möglich, die Umsatz- und Lohnsteuer für jedes beliebige Unternehmen anzumelden, sofern er dessen Namen und Steuernummer kennt. So können aber auch mit wenigen Mausklicks völlig überhöhte Umsatzsteuern oder Lohnsteuern gemeldet werden. Da die Finanzämter meist Einzugsermächtigungen für die Steuervorauszahlungen besitzen, droht Unternehmen der vorübergehende Verlust von Liquidität. Umgekehrt ist es möglich, besonders niedrige Umsätze zu melden – und damit eine Umsatzsteuer-Nachschau zu provozieren.

Erst zum Jahresbeginn 2006 wollen die Finanzämter das Verfahren sicher machen, dann soll geprüft werden, ob der Absender eines Steuerformulars auch zur Steueranmeldung berechtigt ist. Grund hierfür ist die mangelnde Verbreitung und kaum vorhandenen technischen Ausrüstung zahlreicher Finanzämter. Der BITKOM fordert die Finanzverwaltung auf, sich schneller technisch aufzurüsten und bereits vor 2006 ein sicheres Verfahren für die Steueranmeldung zu starten. Bis dahin ist es empfehlenswert, den Finanzämtern die Einzugsermächtigungen zu kündigen und die Steuerschuld selbst zu überweisen.

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