Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen seit Anfang des Jahres Festzuschüsse bei der Benötigung von Zahnersatz. Darauf weist der Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen hin. Dabei bestimmt der Befund, welcher der 52 festgelegten Festzuschüsse gezahlt wird. Auf jeden Fall deckt der Festzuschuss 50 Prozent der Kosten einer Regelversorgung ab. Da aber der Patient nicht in jedem Fall eine Regelversorgung erhält, sondern manchmal eine individuelle Versorgung, kann der Zahnersatz je nach Situation teurer werden. Steigen die Kosten für den Zahnersatz, wird auch die finanzielle Belastung für den Patienten größer, da die Festzuschüsse die tatsächlichen Kosten nicht mehr decken.
Erhalten bleibt die Bonusregelung, bei der sich der Zuschuss durch einen regelmäßigen Zahnarztbesuch erhöht. Eine weitere Sparmöglichkeit könnte der Vergleich von Angeboten durch verschiedene Zahnärzte bringen.
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