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Sparer in Ulm erzielen weiteren Erfolg 

Die Sparkasse Ulm hat vor dem Landgericht wie erwartet eine Niederlage erlitten: Sparer dürfen bei ihren gut verzinsten Scala-Sparverträgen die Raten bis auf 2.500 Euro erhöhen, außerdem müssen die Zinsen zu ihren Gunsten neu berechnet werden. Die Bank möchte nun in Berufung gehen.

Das Landgericht Ulm hat mit dem Urteil seine bereits im vergangenen Monat angekündigte Tendenz zugunsten der Sparer bestätigt. Laut dem Richterspruch dürfen die Halter sogenannter Scala-Sparverträge ihre monatliche Sparrate jederzeit zwischen 25 Euro und 2.500 Euro abändern, so wie es dereinst im Werbeflyer versprochen wurde. In Zeiten niedriger Zinsen wurden die von den Sparern erhöhten Raten für die Bank zunehmend zur Belastung. Dazu kommt, dass die Sparkasse nach 20 Jahren Laufzeit noch zusätzlich Bonuszinsen versprochen hatte.

Im jetzigen Urteil hat das Landgericht außerdem zu den Neuberechnungen der variablen Sollzinsen ein Urteil gesprochen – auch hier zugunsten der Sparer. Laut Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sei der Abstand zwischen Grundzins und Referenzzins in einem relativen Verhältnis zu berechnen, so das Gericht. Daraus folgt: "Der Anspruch der Kläger auf die Neuberechnung der Zinsen ist daher begründet." Die Anleger können damit auf Zins-Nachzahlungen von mehreren Tausend Euro hoffen – allerdings möchte die Bank gegen die Entscheidung vor dem Oberlandesgericht Stuttgart in Berufung gehen.

Die Sparkasse hatte bis dahin die Zinsen in einem absoluten Verhältnis nach Prozentpunkten neu berechnet, der Abstand zwischen Referenzzins und Grundzins blieb also gleich. Liegen zwischen dem Referenzzins und dem Grundzins zum Beispiel drei Prozentpunkte, würden die Sparer so Negativzinsen erhalten, sobald der Referenzzins die drei Prozent unterschreitet.

In dem Fall geht es um Scala-Sparverträge der Sparkasse Ulm aus den Jahren 1993 bis 2005. Bereits im Januar hatte das Landgericht entschieden, dass die Bank die gut verzinsten Anlageprodukte nicht von sich aus kündigen darf. Auch das jetzige Urteil wird bundesweit Signalwirkung haben, da auch andere Sparkassen diese Spar-Produkte in der Vergangenheit verkauft hatten.

Foto: © Sparkasse

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