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Sparer-Pauschbetrag sichert steuerfreie Zinsen 

Mit Einführung der Abgeltungsteuer am 1. Januar 2009 wird der aktuelle Sparer-Freibetrag in Höhe von 750 EUR mit der Werbungskostenpauschale von 51 EUR zum neuen Sparer-Pauschbetrag von 801 EUR zusammengefasst. Jeder Bürger kann bis zu diesem Betrag jährlich Zinsen, Dividenden und künftig auch Kursgewinne steuerfrei einnehmen. Damit die Bank Kapitalerträge ohne Steuerabzug gutschreiben kann, muss ihr wie bisher ein Freistellungsauftrag vorliegen. Bereits erteilte Freistellungsaufträge bleiben weiterhin gültig, teilt der Bundesverband deutscher Banken mit.

Der Sparer-Pauschbetrag wird beispielsweise voll ausgeschöpft, wenn Vermögen von 26.700,-Euro bei einem Zinssatz von 3 Prozent angelegt wird. Für darüber hinausgehende Ersparnisse fiele Abgeltungsteuer an. Bei einer Verzinsung von 4 % ist nur noch ein Anlagebetrag bis zu 20.025 EUR pro Person steuerfrei, bei 4,5 % Zins sind es sogar nur 17.800 EUR. Für zusammen veranlagte Ehepaare gilt jeweils der doppelte Betrag.

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