Privatbanken ist jetzt möglich, eine Sparkasse zu übernehmen. Damit werden erstmals die gesetzlichen Grundlagen für den Kauf einer Sparkasse durch private Investoren geschaffen. Dem Handelsblatt liegt ein Gesetzesentwurf über eine entsprechende Änderung des Sparkassengesetzes vor. Hintergrund ist die Auflage der EU-Kommission, dass sich das Land Berlin bis zum Jahr 2007 von der Bankgesellschaft Berlin zu trennen hat.
Da Sparkassenrecht auch Landesrecht ist, ist es dem Gesetzgeber gestattet, die Sparkassengesetze zu ändern. So plant das Saarland bereits, dass sich private Investoren an den Sparkassen beteiligen können. Auch Sachsen und Schleswig-Holstein haben ähnliche Absichten. Bisher wurde auf eine strikte Trennung von Kreditbanken, Genossenschaftsbanken und Sparkassen geachtet (Drei-Säulen-Modell). Mit der Öffnung des Sparkassensektors steht auch einer Auflösung des Drei-Säulen-Modells nichts mehr im Wege.
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