Das Landgericht Münster hat die Sparkasse Rheine dazu verurteilt, einem Anleger 100.000 Euro zurückzuzahlen. Nach einem Bericht der "Münsterländischen Volkszeitung" (MV) geht es dabei um ein nicht näher beschriebenes Investmentzertifikat, das die Sparkasse dem Kunden 2007 verkauft hatte. Die Anlage habe mittlerweile einen Großteil ihres Wertes verloren, heißt es in dem Bericht.
Der Geldanleger hatte die Sparkasse verklagt, weil diese ihm das Zertifikat verkauft hatte, ohne auf das Risiko eines Verlustes ausreichend hinzuweisen. Der Sparkassenkunde hatte den fraglichen Geldbetrag eigentlich in einem Geldmarktfonds anlegen wollen. Diese Sichtweise bestätigten die Richter in Münster und verurteilten die Sparkasse zur Rückzahlung des verlorenen Vermögens plus Zinsen in Höhe von 3,1 Prozent pro Jahr (Az.: 14 0 201/09).