Die Pläne der Bundesregierung zur Stärkung der Finanzaufsicht BaFin könnten personelle Umbesetzungen in den Aufsichtsräten der Sparkassen und Genossenschaftsbanken nach sich ziehen. Diese Ansicht vertritt das "Handelsblatt".
Die BaFin soll künftig bei der Besetzung von Vorständen und Aufsichtsräten der Kreditinstitute mitbestimmen dürfen. Wenn Zweifel an der Eignung einzelner Mitglieder bestehen, soll die Aufsichtsbehörde sie abberufen können. Hier sieht die Zeitung vor allem die Aufsichtsgremien der Sparkassen und Genossenschaftsbanken im Visier der BaFin. Derzeit würden dort Posten oft nach Parteizugehörigkeit vergeben, berichtet das "Handelsblatt".
Dem neuen Auftrag der Finanzaufsicht könnten auch die Vertreter der Gewerkschaften in den Aufsichtsräten der Deutschen Bank und der Commerzbank zum Opfer fallen. Bisher kann die BaFin keine ungeeigneten Vertreter aus Aufsichtsräten abberufen. Genau dies sieht jedoch ein Entwurf der Bundesregierung vor.