Die Bundesregierung scheint im Streit mit der EU-Kommission zumindest vorläufig eine Einigung im Streit um die Namensrechte der Sparkassen erzielt zu haben. Nach Informationen der Financial Times Deutschland (FTD) haben sich Vertreter der Bundesländer, des Finanzministeriums und der EU-Kommission darauf verständigt, § 40 Kreditwesengesetz (KWG) unverändert zu lassen. Nach dieser Norm dürfen nur öffentlich-rechtliche Institute den Namen "Sparkasse" führen.
Der Verkauf der Landesbank Berlin inklusive der Berliner Sparkasse soll jedoch ein Sonderfall darstellen. Um einen diskriminierungsfreien Verkauf des Instituts zu gewährleisten, soll es bei der Berliner Sparkasse auch privaten Investoren erlaubt sein, den Namen weiterzuführen.
Der anstehende Verkauf der Landesbank Berlin hatte den Streit zwischen Bund und EU auch erst heraufbeschworen. Wegen gemeinschaftswidriger Beihilfen muss das Land Berlin im Rahmen einer Auflage der Kommission seinen 81-prozentigen Anteil an der Landesbank verkaufen. Da private Investoren dabei nach Ansicht der EU-Kommission nicht diskriminiert werden dürfen, sollte § 40 KWG, der eine ausschließliche Verwendung des Namens "Sparkasse" für öffentlich-rechtliche Institute vorsieht, geändert werden.
Da weitere Privatisierung anderer Sparkassen derzeit anstehen, will man den Streit auf Eis legen. "Die Frage weiterer Privatisierungsfälle stellt sich momentan nicht", sagte ein BMF-Sprecher gegenüber der FTD. Die Bundesregierung habe daher vorgeschlagen, nicht weiter über ein Problem zu streiten, das derzeit gar nicht anstehe. Durch die Behandlung der Landesbank Berlin als Sonderfall sei nach Ansicht des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) sichergestellt, dass Berlin nicht zu einem Präzedenzfall für weitere Sparkassen werde.
Wird der Einigungsvorschlag, der noch von den politischen Gremien (Kommission, Bundeskabinett, Finanzminister der Länder) abgesegnet werden muss, Realität, wird die Namensproblematik nur auf solche Fälle begrenzt, in denen ein Verkauf wegen rechtswidrig gewährter Beihilfen zur Debatte steht. Bei einer "normalen" Privatisierungsbestrebung einer Sparkasse könnten die Hüter des roten S beim DSGV auf § 40 KWG in seiner derzeitigen Form verweisen.
Diese Problematik sieht wohl auch die EU-Kommission, insbesondere der Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy. Von dieser Stelle waren nur vorsichtige Äußerungen zu dem Kompromiss zu hören. Es gebe eine vorläufige Einigung, wird McCreevy wortkarg in der FTD zitiert.
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