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Steuerfalle bei Sparbriefen und Bundesschatzbriefen 

Bereits kleine Sparvermögen können steuerpflichtig werden, wenn der Sparer die falsche Anlage wählt. Steuerfallen lauern beispielsweise bei auf- oder abgezinsten Sparbriefen und bei Bundesschatzbriefen Typ B. Deswegen rät der Bundesverband deutscher Banken vor dem Kauf von verzinsten Sparanlagen erst einmal die steuerlichen Folgen zu prüfen und dann nach individueller Vermögenssituation die entsprechende Anlage wählen, wenn der Sparer-Freibetrag überschritten wird, die jährliche Ausschüttung vorzuziehen.

Beispielsweise werden 20.000 Euro in einem so genannten auf- oder abgezinsten dreiprozentigen Sparbrief mit vier Jahren Laufzeit angelegt, so erhält der Sparer am Ende die über vier Jahre angesammelten Zinsen, einschließlich Zinseszinsen sind das über 2.400 Euro, gutgeschrieben und ausbezahlt. Dadurch ist der Sparer-Freibetrag überschritten und die über 1.421 Euro hinausgehenden Zinserträge sind zu versteuern. Bei Bundesschatzbriefen Typ B werden die Zinsen sogar über sieben Jahren angesammelt und sind dann im Jahr der Fälligkeit (oder bei einem vorzeitigen Verkauf) steuerpflichtig.

Besser ist es dieses Geld mit einer jährlichen Ausschüttung anzulegen. Denn dabei erzielt der Sparer die Zinserträge pro Jahr und schöpft den zustehenden Freibetrag von 1.421. Euro nicht aus, sofern keine weiteren nennenswerten Ersparnisse existieren. Die jährlich anfallenden Zinsen sind steuerfrei.

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