Mit einem Sparerfreibetrag lassen sich Zinserträge auch aus einem größeren Anlagebetrag steuerfrei einnehmen. So kann man zum Beispiel bei einem Zinssatz von zwei Prozent bis zu 71.050 Euro steuerfrei anlegen, bei einem Zinssatz von drei Prozent bis zu 47.366 Euro. Für Verheiratete sind die doppelten Beträge steuerfrei. Das meldet der Bundesverband Deutscher Banken. Der Sparerfreibetrag, der jedem Bürger jährlich zusteht, beträgt 1.421 Euro inklusive Werbungskostenpauschbetrag. Voraussetzung für die steuerfreien Zinserträge ist allerdings ein Freistellungsauftrag.
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