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Steuerprivileg für Lebensversicherungen verlängert sich 

Verbraucher, die jetzt noch eine steuerbegünstigte Lebensversicherung abschließen wollen, müssen die Police zwar bis zum 31. Dezember 2004 unterschreiben, mit der Beitragszahlung können sie sich jedoch Zeit lassen. Das berichtet der "Tagesspiegel" unter Berufung auf das Bundesfinanzministerium.

Danach reicht es, die erste Versicherungsprämie bis zum März 2005 zu zahlen. Darauf hätten sich die Finanzminister der Länder und das Bundesfinanzministerium geeinigt. Bislang war man davon ausgegangen, dass nicht nur die Unterschrift unter den Vertrag, sondern auch die erste Prämienzahlung bis Jahresende erfolgt sein müsse, damit die Lebensversicherung noch unter das Steuerprivileg fällt. Nur bis Jahresende abgeschlossene Versicherungen bleiben - unter bestimmten Voraussetzungen - bei Auszahlung steuerfrei, und die Beiträge können als Sonderausgaben abgesetzt werden. Gewinne aus Neuverträgen, die nach dem 1. Januar 2005 geschlossen werden, müssen dagegen mindestens zu 50 Prozent versteuert werden.

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