Das Bundesland Hessen macht sich für ein schärferes Börsengesetz stark. Zukünftig sollen Aktionäre der Deutschen Börse einer umfassenden Auskunftspflicht unterliegen – egal, wie viele Anteile sie an der Börse halten. Dies geht aus einem Bericht der Financial Times Deutschland (FTD) hervor.
Man erhoffe sich von einer Auskunftsverpflichtung etwa Angaben über den genauen Anteil an der Börse und über Vorstellungen zum Betrieb des Handelsplatzes, sagte ein Sprecher der Börse zur FTD. Das Bundesland Hessen, das den Sitz der Börse in Frankfurt am Main beherbergt, will mit seinem Vorschlag den zunehmenden Einfluss ausländischer Hedge-Fonds auf die Deutsche Börse besser kontrollieren.
Im vergangenen Jahr hatten diese Fonds einen Wechsel im Vorstand des Konzerns erzwungen und die Expansion der Börse verhindert. Derzeit haben die Fonds eine Fusion der Deutschen Börse und der Mehrländerbörse Euronext im Auge, so die FTD. Im Fusionsfalle stünde der Standort Frankfurt in Frage.
Auch nach der geltenden Rechtslage müssen die Eigner großer Beteiligungen (ab 10 Prozent) gegenüber die Börsenaufsicht nachweisen, dass sie zur Aufrechterhaltung des Börsenbetriebes in der Lage sind. Zum einen gilt diese Regelung nicht für Aktionäre mit geringer Beteiligung und zum anderen gibt es derzeit keinen erzwingbaren Auskunftsanspruch für die Börsenaufsicht. Beides will Hessen mit seinem Vorstoß ändern.
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