Zumeist mangelhaft beraten wurden Studenten, die im Auftrag der Verbraucherzentrale NRW bei 30 Geldinstituten nach Anlagetipps für eine kleine Erbschaft fragten. Die Studenten gaben vor, von ihrem Großvater 15.000 Euro geerbt zu haben und nun nach einer attraktiven Anlage zu suchen.
Zur Aufgabe der Banker gehört es in diesem Fall, die Finanzlage des Kunden auszuloten. So sollten sie etwa nach dem monatlichen Einkommen, einer eventuellen Geldreserve, der Miete und womöglich geplanten Anschaffungen fragen. Für eine kompetente Beratung unerlässlich ist es ebenso, dass die Geldprofis sich erkundigen, wie die Erbschaft verwendet werden soll. Danach nämlich bestimmt sich der Zeitraum, wie lange das Investment am Markt arbeiten kann.
Schon das Abklopfen der Einnahmen erfolgte bei vielen Banken mehr als lustlos. Nur fünf von 30 Banken fragten nach dem Einkommen, gerade mal zwölf interessierten sich für vorhandene Rücklagen. Fast vollkommen ausgeblendet wurde in den Gesprächen der Kostenfaktor „Miete". Lediglich der CC-Bank in Köln war dieser Posten eine Erwähnung wert.
Weitaus besser immerhin fiel die Nachfrage-Quote beim Stichwort „Planung" aus. 25 Institute hakten hier bei ihrem Gegenüber nach.
Das insgesamt laue Interesse am Kunden, wirkte sich auf die Empfehlung aus. Gleich zwölf der 30 Institute machte den Studenten den ungewissen Gang aufs Börsen-Parkett schmackhaft - zumeist plädierten sie dabei für Aktienfonds. Ärgerlich zudem: Nur jede dritte Berater im Test erkundigte sich nach Erfahrungen auf diesem Terrain und klärte über die Gefahren auf. Noch schlechter sah die gesetzlich vorgeschriebene Aufklärungsquote bei denjenigen aus, die den Aktienbesitz ausdrücklich ans Herz legten: Fast jeder zweite (fünf von zwölf) patzte hier. Verbraucherschützer Thomas Bielers Devise „Nicht zocken!" hörten die Testkunden explizit nur fünf Mal.
(te)
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