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T-Online unterläuft Sicherheitshinweise der Banken 

Kunden, die den Bezahlservice "Online-Überweisung" von T-Online in Webshops nutzen, verstoßen gegen die Geschäftsbedingungen von Banken und riskieren, in Missbrauchsfällen für Schäden voll zu haften. Das berichtet das ZDF-Wirtschaftsmagazin "WISO". Wer diese Art der Überweisung nutzen will, muss seine persönlichen Kontozugangsdaten preisgeben. PIN und TAN dürfen aber nicht an Dritte weitergegeben werden heißt es in den Sicherheitsbestimmungen der Institute.

Nach eigenen Angaben bietet T-Online seit Dezember 2002 die Dienstleistung "Online-Überweisung" für Webshops an. Bei T-Online selbst oder auch im Shop des Computerhändlers Medion kann der Kunde eine Bestellung bezahlen, indem er ein Überweisungsformular ausfüllt und dann PIN und TAN übermittelt. Doch damit verstößt er gegen seine Sorgfaltspflicht im Online-Zahlungsverkehr und ist bei einem Missbrauch der Daten voll haftbar. Das bestätigte der Zentrale Kreditausschuss (ZKA) gegenüber "WISO". Zum Dienst von T-Online wollte sich der Spitzenverband der deutschen Banken und Sparkassen aber nicht äußern. Dabei unterläuft der Service des Internetanbieters eindeutig die von den Instituten herausgegebenen Sicherheitsbestimmungen.

Bisher sind keine Schadensfälle bekannt. Trotzdem sollten Kunden, die den Bezahlservice bereits genutzt haben, unverzüglich ihre Online-PIN ändern.

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