Die Taunus BKK wird ihren Beitragssatz zum 1. Juli 2005 von gegenwärtig 13,8 auf 12,9 Prozent senken. Damit folgt die Krankenkasse der gesetzlich vorgeschriebenen Beitragssenkung von 0,9 Prozent, zu der alle Krankenkassen verpflichtet sind. Damit sollen die zusätzlichen Mehrkosten für die Sonderbeiträge für Krankengeld und Zahnersatz abgefedert werden, die der Versicherte allein zu tragen hat.
Die Taunus BKK bietet ihren Versicherten u.a. ein Modell für Vertragsärzte im europäischen Ausland sowie zwei neue Verträge für die Bereiche Wundversorgung und telemedizinische Betreuung.
BGH-Urteil: Reise-Umbuchungen bleiben teuer
Der BGH hat ein wichtiges Urteil in Sachen Reiseum...
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