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Umtausch von Gedenkmünzen bald kostenpflichtig? 

Zukünftig soll die Deutsche Bundesbank Gebühren erheben können, wenn sie Euro-Münzen eintauscht, die für den Umlauf "nicht geeignet" sind. Das gilt auch für deutsche Euro-Gedenkmünzen. Darauf zielt ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Münzgesetzes ab.

Die Gebühren werden vom Bundesfinanzministerium und der Deutschen Bundesbank festgelegt. Sie sollen den Verwaltungsaufwand des Umtauschs und den Nennwert der eingereichten Münzen berücksichtigen, heißt es in dem Entwurf. Der Gesetzgeber geht davon aus, die Deutsche Bundesbank könnte mit den neuen Gebühren etwa 200.000 Euro im Jahr einnehmen.

Grundlage ist eine Empfehlung der EU-Kommission aus dem Jahr 2005, in der sie Verfahren zur Echtheitsprüfung von Euro-Münzen und zur Behandlung von nicht für den Umlauf geeigneten Euro-Münzen vorschlägt. Ziel dieser Empfehlung ist es, gleiche Bedingungen für den Umtausch solcher Münzen in den Ländern der Euro-Zone herzustellen. Mit der Änderung des Münzgesetzes werde diese Empfehlung umgesetzt, so die Bundesregierung.

Darüber hinaus wird mit dem Gesetzentwurf der Normenbestand im Zuständigkeitsbereich des Bundesfinanzministeriums um 26 Gesetze und 24 Verordnungen bereinigt. Dabei handele es sich um Vorschriften, die sachlich oder zeitlich überholt sind und nicht mehr benötigt werden, hieß es zur Begründung.

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