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Urteil: Bankberater müssen nicht alles wissen 

Bankberater sind nicht dazu verpflichtet, alle kritischen Medienberichte über ihre Produkte auszuwerten und ihren Kunden mitzuteilen. Die "Financial Times Deutschland" (FTD) beruft sich auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH), wonach Mitarbeiter von Banken vor allem die Informationen in speziellen Brancheninformationsdiensten nicht verfolgen müssen.

Nach Ansicht der Richter reiche es aus, wenn Bankberater die Berichterstattung in den "anerkannten" überregionalen Wirtschaftsmedien verfolgen. Häufen sich darin negative Berichte über einzelne Produkte, muss der Kunde davon dann in Kenntnis gesetzt werden.

Mit seiner Entscheidung im Oktober 2008 hob der BGH ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart auf, das der Klage einer Anlegerin gegen eine Volksbank auf Schadenersatz in Höhe von 56.000 Euro stattgegeben hatte. Das Kreditinstitut hatte ihr 1994 einen geschlossenen Immobilienfonds empfohlen, der sich jedoch als unrentabel erwies, schreibt die FTD.

Zum damaligen Zeitpunkt hatte ein Brancheninformationsdienst darüber berichtet, dass der zugehörige Verkaufsprospekt nicht alle Informationen enthält, die für eine umfassende wirtschaftliche Beurteilung notwendig seien.

Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart sah einen Haftungsgrund darin, dass der zuständige Bankenmitarbeiter den umfassenderen Bericht über den Immobilienfonds nicht kannte. Der Bankensenat des Bundesgerichtshofs (BGH) wies das zurück.

Bereits 1993 hatte der BGH in dem so genannten "Bond-Urteil" entschieden, dass der Anlageberater alle ihm zugänglichen Informationen zu der empfohlenen Kapitalanlage dem Kunden bekannt geben müsse, auch Risiken und negative Beurteilungen. Dies gelte selbst dann, wenn man davon ausgehen könne, dass das negative Szenario nicht eintritt.

Laut BGH besteht zur Weitergabe kritischer Informationen aus diesen Quellen jedoch nur dann eine Pflicht, wenn die Bank davon Kenntnis hat. Dabei bleibe aber laut FTD unklar, wer die Beweislast dafür trägt, ob die Bank Kenntnisse über Meldungen in Informationsdiensten hatte oder nicht, und ob das Urteil auch für unabhängige Finanzvermittler gilt. (Az: XI ZR 89/07).

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