Viele Rentner bessern sich mit Nebenjobs die Rente auf. Rentner,
die bereits das 65. Lebensjahr vollendet haben, dürfen neben ihrer
eigenen Rente unbegrenzt dazu verdienen. Anders sieht es da bei
jüngeren Rentnern aus. Sie müssen festgelegte Hinzuverdienstgrenzen
beachten, sonst droht Ihnen eine Kürzung oder gegebenenfalls sogar
eine vollständige Einstellung der Rentenzahlung. Darauf weist Ulrich
Theil hin, stellvertretender Pressesprecher der Deutschen
Rentenversicherung Bund.
Es gibt aber auch unschädliche Grenzen für den Hinzuverdienst, so der Rentenexperte: "Wer als Rentner die Hinzuverdienstgrenze von monatlich 350 Euro einhält, hat nichts zu befürchten, denn bis zu diesem Betrag ist Hinzuverdienst immer möglich und zwar unabhängig vom Lebensalter. Zweimal im Jahr darf man diese 350 Euro-Grenze bis zum Doppelten überschreiten, das heißt, zweimal im Jahr darf man bis maximal 700 Euro rentenunschädlich hinzuverdienen."
Wenn man die 350 Euro-Grenze überschreitet, gibt es nur noch eine Teilrente. Das Prinzip: Der Rentner verzichtet auf einen Teil der ihm zustehenden Rente, darf dafür aber mehr als 350 Euro hinzuverdienen. Es gibt drei verschiedene Arten von Teilrenten: 1/3-, 1/2- oder 2/3-Teilrente. Hierfür gelten unterschiedlich hohe Hinzuverdienstgrenzen. Die Grenzen werden stets individuell berechnet. Grundsätzlich gilt: Je geringer die Teilrente ist, desto höher steigt die Hinzuverdienstgrenze.
Es ist daher generell allen Rentnern zu empfehlen, die regelmäßig mehr als 350 Euro im Monat zu ihrer Rente hinzuzuverdienen wollen, vor Aufnahme einer Beschäftigung eine Beratungsstelle ihres zuständigen Rentenversicherungsträgers aufzusuchen, um ihre individuellen Hinzuverdienstgrenzen ausrechnen zu lassen. Adressen der wohnortnahen Beratungsstellen können im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de abgerufen oder beim kostenlosen bundesweiten Servicetelefon 0800 1000 4800 erfragt werden.