Vermögenswirksame Leistungen (VL) können
anstelle einer klassischen Vermögensanlage (Bank-, Bau- oder
Investmentfondssparvertrag) auch im Rahmen der Entgeltumwandlung in
einen Vertrag der betrieblichen Altersversorgung (bAV) investiert
werden. Darauf weist die Finanzberatungsgesellschaft Plansecur
aus Kassel hin. Die Umwandlung bietet Vorteile für Arbeitgeber und
Arbeitnehmer: Werden die VL für die bAV genutzt, fallen für
Arbeitnehmer auf diesen Umwandlungsbetrag keine Steuern und bis
einschließlich 2008 auch keine Sozialabgaben an. Dies gilt für einen
Höchstbetrag bis 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der
gesetzlichen Rentenversicherung - 2006 sind dies 2520 Euro.
Wandelt
der Arbeitnehmer auch die so erzielte Steuer- und
Sozialabgabenersparnis um, verdoppelt sich bei gleichem Nettogehalt
in etwa der Anlagebetrag, der in die bAV fließt. Zudem wird der bAV-Vertrag
nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet, und bei einem Wechsel
des Arbeitplatzes kann der Vertrag beim neuen Arbeitgeber fortgeführt
werden. Auch Arbeitgeber profitieren nach Angaben der Plansecur von
diesem Modell: Sie senken ihre Lohnnebenkosten auf Grund der
Sozialabgabenersparnis, die sie aus der Umwandlung der bisherigen
VL-Zahlung in eine bAV realisieren.
Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen, die der
Arbeitgeber aufgrund eines Tarif- oder Arbeitsvertrages zusätzlich
zum Bruttogehalt des Arbeitnehmers erbringt und ihn somit bei der
Vermögensbildung unterstützt. VL sind grundsätzlich steuer-
und sozialabgabenpflichtig. Da VL aber Bestandteil des Lohns
beziehungsweise des Gehalts des Arbeitnehmers sind, können sie im
Rahmen der Entgeltumwandlung in eine betriebliche Altersversorgung
umgewandelt werden.