Als Reaktion auf die Krise der offenen
Immobilienfonds wollen Finanzpolitiker der Koalition erste Gespräche mit dem Bundesfinanzministerium über
eine Verschärfung des Investmentgesetzes führen. Wie der Tagesspiegel bereits am Wochenende berichtete, wollen sich die Fraktionen von SPD und Union in den kommenden Monaten
gemeinsam mit dem Finanzministerium auf einen Änderungskatalog
einigen. Dabei sollen unter anderem Fragen der Immobilienbewertung
bei offenen Fonds und die Haltedauer der Anteile besprochen werden.
Auslöser der Fondskrise war die Schließung des Fonds Grundbesitz-Invest der Deutschen Bank. Die Bank reagierte damit auf massive Mittelabflüsse. In der vergangenen Woche verzeichneten auch andere offene Immobilienfonds überdurchschnittliche Abflüsse. Die Fonds US-Grundinvest und Grundinvest der Investmentgesellschaft KanAm wurden wegen Liquiditätsengpässen geschlossen. Wie das Handelsblatt berichtet, hatte auch der Immoinvest-Fonds der SEB allein am vergangenen Freitag Mittelabflüsse in Höhe von 100 Mio. Euro zu verzeichnen.
Die Fondskrise könnte für den Vorstand der Deutschen Bank
strafrechtliche Konsequenzen haben. Sollten die Immobilien im
Fondsvermögen des Grundbesitz-Invest-Fonds tatsächlich zu hoch
bewertet sein und diese Falschbewertung in den Jahresabschluss
eingeflossen sein, könnte das ein Verstoß gegen das Aktiengesetz oder
gegen das Handelsgesetzbuch sein, sagten vom Tagesspiegel befragte
Rechtsanwälte. Auch die auf Anlegerrecht spezialisierten Anwälte
Klaus Nieding und Andreas Tilp halten strafrechtliche Verstöße für
möglich. Im schlimmsten Fall drohen den Verantwortlichen
Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren.