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Vertrieb von "Ampelcheck Geldanlage" erlaubt 

Das Landgericht Berlin hat das Verbreitungsverbot für den "Ampelcheck Geldanlage" der Verbraucherzentrale Hamburg aufgehoben (Az. 27 O 778/09). Darauf weisen die Hamburger Verbraucherschützer hin.

Im "Ampelcheck Geldanlage" werden rund ein Dutzend Anlageformen und Produktgruppen hinsichtlich Sicherheit, Rendite, Liquidität und Transparenz mit den Farben "rot" für "Achtung Gefahr", "gelb" für "Risiko oder Nachteil vorhanden" oder "grün" für "empfehlenswert oder unbedenklich" bewertet. Wie banktip.de berichtete, hatte die Debeka Versicherung vor dem Berliner Landgericht ein Verbreitungsverbot für den Ratgeber erwirkt. Die Debeka war der Ansicht, dass dabei ein Rechtsverstoß vorliege.

Die Verbraucherzentrale sah in dem Verbot eine massive Einschränkung der gesetzlich geschützten Meinungsfreiheit und legte Widerspruch ein. Nach dem Richterspruch nahm die Hamburger Verbraucherzentrale den Vertrieb des Ratgebers wieder auf.

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