Ein Geldbetrag, der schriftlich in einem Sparbuch fixiert ist, muss auch darauf vorhanden sein. Das entschied das Landgericht Frankfurt am Main. Die Richter gaben damit einer Erbengemeinschaft aus Kassel in einem Rechtsstreit mit der Deutschen Bank Recht. Die Deutsche Bank muss nun den Klägern womöglich 100.000 Euro auszahlen.
Wie die "Frankfurter Rundschau" (FR) berichtet, ging es dabei um ein vererbtes Sparbuch, in dem ein Guthaben von 112.742,32 DM notiert war. Die letzte Eintragung im Sparbuch stammte aus dem Jahr 1978. Nach dem Tod ihrer Mutter 2007 wollten die Erben dieses Geld nun abheben. Die Deutsche Bank verweigerte die Auszahlung und behauptete, das Geld sei in der Zeit zwischen 1978 und 1984 bis auf einen Betrag von 50 Mark vollständig abgehoben worden. Quittungen seien allerdings nicht mehr vorhanden.
Die Deutsche Bank äußerte im Verfahren, es sei "früher in der Praxis häufig vorgekommen", dass Auszahlungen nicht im Sparbuch vermerkt worden seien. Dagegen befand das Gericht, dass der Bankkunde sich auf das Sparbuch verlassen können muss. Denn darin seien "alle Gutschriften und Belastungen des Kontos, insbesondere sämtliche Ein- und Auszahlungen sowie der jeweilige Kontostand zu vermerken", heißt es in der FR.
An den Ansprüchen der Erben ändere es auch nichts, "dass seit dem letzten Vermerk in dem Sparbuch über 30 Jahre vergangen sind", schreibt die Zeitung. Der Vorsitzende Richter des Frankfurter Landgerichts, Klaus Bergmann, sprach daher den Erben das Guthaben auf dem Sparbuch zu. Das sind umgerechnet 57.644,23 Euro.
Hinzu kämen etwa 50.000 Euro Guthabenzinsen, wie der Anwalt der Kläger, Christian Roth, schätzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Deutsche Bank könnte Berufung beim Oberlandesgericht einlegen. (Az: 2-12 O 408/08)