Unbenanntes Dokument

Zinsen bis Ende Februar abheben 

Zinsen aus Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist (zum Beispiel Festgeld mit ein- bis vierjähriger Laufzeit) müssen in der Regel bis spätestens Ende Februar abgehoben werden, sonst liegen sie ebenso lange fest wie das eigentliche Guthaben. Darauf weist der Bundesverband Deutscher Banken (BDB) hin.

Eine Verfügung nach diesem Termin behandeln die Banken als vorzeitige Kapitalrückzahlung, für die der Kunde eine Zinsminderung in Kauf nehmen muss. Vom gewöhnlichen Sparbuch mit dreimonatiger Kündigungsfrist können Bankkunden jeden Monat bis zu 2.000 Euro ohne Kündigung des Sparguthabens abheben. Auch hier gilt: Zinsen aus dem vergangenen Jahr, die bis Ende Februar nicht abgehoben sind, werden dem Kapital zugeschlagen.

Sparbuchbesitzer können also bis Ende Februar zusätzlich zu den 2.000 Euro die für das Jahr 2005 gutgeschriebenen Zinsen schadlos abheben. Anfang März werden auch diese Zinsen dem Kapital zugerechnet. Dann gilt wieder ausschließlich die 2.000 Euro Regelung.

Wer die Zinsen nicht dringend benötigt, sollte das Geld aber in der Sparanlage belassen. Nur so profitieren Sparer von dem Zinseszinseffekt, der dafür sorgt, dass die Zinszahlung beim nächsten Mal noch höher ausfällt.

Baufinanzierung Vergleich
Finden Sie die besten
Bauzinsen und die
individuell passende
Finanzierung für
Ihren Wohntraum

Welches Girokonto ist das Beste?
Vergleichen, abschließen & sparen!
Jetzt mit 250€ Start-Bonus

Wer bei der Auswahl seiner Kreditkarte auf versteckte Gebühren und überflüssige Extraleistungen achtet, spart später viel Geld.
Welche Kreditkarte ist die Beste? Hier schnell & einfach vergleichen!