EORI-Nummer beim Zoll Pflicht 

Bei Exporten und Importen über die EU-Grenze hinweg brauchen Wirtschaftsbeteiligte eine EORI-Nummer (Economic Operators´ Registration and Identification Number). Wie TNT erinnert, entfällt ab dem 10. März die Ausnahme für gelegentliche Transporte über die Grenze.

EORI-Nummern sind nötig, um Wirtschaftsbeteiligte zu registrieren und identifizieren. Ohne sie werden keine zollrechtlichen Handlungen durchgeführt. Bisher war diese Nummer jedoch nicht nötig, wenn nur gelegentlich über die EU-Grenze hinweg importiert oder exportiert wurde. Ab den 10. März brauchen alle Wirtschaftsbeteiligten die Nummer.

Wer die Nummer braucht, kann sie beim Informations- und Wissensmanagement Zoll (IWM Zoll) beantragen. Der Antrag ist kostenlos und muss per Post oder Fax eingeschickt werden.

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