Keine Sozialbeträge für privat weitergeführte Betriebsrente 

Sozialbeiträge für eine Betriebsrente sind nur auf jene Auszahlungen zu leisten, die durch Prämien erwirtschaftet worden sind, während der Arbeitgeber Versicherungsnehmer war. Ein Rentner hatte vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt und einigte sich nun dem Anlegermagazin "Börse Online" zufolge mit seiner Krankenkasse vor dem Bundessozialgericht (Az.: B 12 KR 20/10)

Im vergangenen Herbst hatte das Bundesverfassungsgericht im selben Fall entschieden, dass bei Betriebsrenten die Sozialbeiträge wegfallen können. Dies ist aber nur dann rechtens, wenn der Arbeitnehmer zu Beginn der privaten Fortführung im Versicherungsschein als Versicherungsnehmer eingetragen ist. Allerdings hatten die Verfassungsrichter keine Vorgaben gemacht, welche Zahlungen dies betrifft (Az.: BvR 1660/08). Daher einigte sich der Rentner nun vor dem Bundessozialgericht mit seiner Krankenkasse mit einem Vergleich.

Der Rentner erhielt aus seiner betrieblichen Altersvorsorge eine Einmalzahlung in Höhe von 70.000 Euro. Davon beruhten nur 20.000 Euro auf Einzahlungen im Zeitraum, in dem der Arbeitgeber Versicherungsnehmer war. Nun wird die Krankenkasse nur die 20.000 Euro, verteilt auf 120 Monate, mit Krankenkassenbeiträgen belasten. Die restlichen 50.000 Euro bleiben beitragsfrei, weil der Arbeitnehmer die Police privat weitergeführt hatte.

Foto: © Rainer Sturm/PIXELIO

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