Eine gute Nachricht für Unternehmen, die Leistungen von freiberuflichen Kreativen in Anspruch nehmen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gab bekannt, dass der Abgabesatz zur Künstlersozialkasse auch 2011 stabil bei 3,9 Prozent bleibt. Der Abgabesatz ist quasi der "Arbeitgeberanteil" des Sozialversicherungsbeitrages für freie Künstler, Journalisten und Publizisten.
Das Bundesarbeitsministerium wolle vor allem den bürokratische Aufwand für die Unternehmen weiter minimieren, heißt es in einer Mitteilung. Das Ministerium empfiehlt Unternehmen, sich zu Ausgleichsvereinigungen zusammenzuschließen, die für sie die Abwicklung der Künstlersozialabgabe übernehmen. Eine gesonderte Prüfung bei den Unternehmen selbst entfällt somit. Das Sozialministerium arbeitet an Musterverträgen für die Künstlersozialabgabe.
Außerdem befreit das Ministerium zwei Drittel der Musikvereine mit eigenen ausbildungseinrichtungen von Prüfungen ihrer Abgabepflicht. Sie sollen nicht mehr als Musikschulen gelten. Generell gelte jedoch, dass Entlastungen einer Gruppe nicht zu Lasten der übrigen Abgabepflichtigen gehen dürften, teilt das Ministerium mit.
Foto: © wave111/PIXELIO
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