Das Gesetz zur Erleichterung der Unternehmenssanierung (ESUG) ist heute in Kraft getreten. Das neue Insolvenzrecht soll bessere Chancen für eine Weiterführung bieten, wenn ein Unternehmen in Schwierigkeiten gekommen ist.
Das neue Insolvenzrecht ESUG soll im Insolvenzverfahren den Fokus vom Abwickeln auf das Sanieren verschieben. Das Insolvenzverfahren soll schon bei der Wahl des Insolvenzgerichtes beschleunigt werden. Einzelne Schuldner können nicht mehr das ganze Verfahren blockieren.
Für größere Insolvenzen sieht das Gesetz einen Gläubigerausschuss vor. Dieser Ausschuss darf sogar den Insolvenzverwalter bestimmen. Das ESUG ermöglicht außerdem ein Umwandeln von Forderungen der Gläubiger in Unternehmensanteile.
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