Das Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit tritt in Kraft 


Das Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit tritt in Kraft

Wie geplant können Finanzämter und Sozialbehörden ab dem 1. April 2005 auf die Bankdaten der Bürger zugreifen. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Eilanträge gegen die neue Praxis abgelehnt. Eine endgültige Entscheidung steht aber noch aus, da das Hauptverfahren noch nicht abgeschlossen sei. Träte das Gesetz nicht wie geplant in Kraft bestünde das Risiko von Vollzugsdefiziten im Steuer- und Sozialrecht, so das Gericht. Weiter begründen die Richter die Ablehnung des Eilantrags damit, dass bei hinreichenden Anlass schon bisher Kontostände und -bewegungen verlangt werden können, dazu aber bekannt sein muss bei welchen Kreditinstituten der Steuerpflichtige Konten unterhält.
Der Zugriff auf die Kontodaten erfolgt über eine zentrale Kontendatei beim Bundesamt für Finanzen (Bafin), ohne Anfangsverdacht und ohne richterliche Erlaubnis. Mit dem In-Kraft-Treten des "Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit" können die Stammdaten aller in Deutschland geführten Konten und Depots von Behörden wie z.B. den Finanzämtern, der Arbeitsagentur oder dem Sozialamt durch eine einfache elektronische Anfrage über eine zentrale Kontendatei abgerufen werden. Egal, ob Steuererklärung, BAföG-, Hartz-IV- oder Wohngeld-Antrag: Wenn den Ämtern etwas verdächtig erscheint, können Kontodaten abgefragt werden. 

Hintergründe und Notwendigkeit des Gesetzes

Laut Grundgesetz sind die Finanzbehörden dazu verpflichtet, die Steuern gleichmäßig nach Maßgabe der Gesetze festzusetzen und zu erheben. Die Einhaltung dieser Verpflichtung liegt also nicht im Ermessen der Finanzverwaltung, sondern ist verfassungsrechtlich vorgegeben. Weiterhin besteht ein allgemeines Interesse daran, denn Steuern, die ein unehrlicher Steuerzahler nicht zahlt, müssen letztendlich von der Allgemeinheit durch höhere Steuern und Abgaben getragen werden.

Nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft gehen dem Bund jährlich rund 3 Mrd. Euro an nicht versteuerten Spekulationsgewinnen verloren. Es scheint üblich zu sein, Spekulationsgewinne in der jährlichen Einkommensteuererklärung nicht anzugeben. Folglich müssen die Finanzbehörden in die Lage versetzt werden, die Angaben der Steuerpflichtigen im Einzelfall mit angemessenem Aufwand und zielgerichtet prüfen zu können. Eine Steuerbelastung, die nahezu allein auf der Erklärungsbereitschaft und damit der Steuerehrlichkeit des einzelnen Steuerpflichtigen beruht, würde gegen das "Grundrecht auf Besteuerungsgleichheit" verstoßen. Um diese Missstände zu beseitigen hat die Bundesregierung das "Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit" auf den Weg gebracht.

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