Missbrauch und Haftung bei Kreditkartenbetrug 

Die Nutzung von Kreditkarten ist eine feine Sache. Man kann damit nicht nur bequem und bargeldlos auf der ganzen Welt einkaufen, sondern an vielen Geldautomaten auch kostenlos Bargeld bekommen. Auch im Online-Handel ist die Zahlung per Kreditkarte weit verbreitet. Mit der starken Zunahme der Transaktionen steigt aber auch die Gefahr von Betrug und Missbrauch. Immer wieder kann man über spektakuläre Datenraubzüge lesen, bei denen gleich Hunderttausende von Kreditkartendaten gestohlen wurden.

Diebstahl der Karte oder Ausspähen von Daten
Wenn die Kreditkarte verloren geht, ist die Gefahr von Missbrauch sehr groß. Wer die Karte hat, kann damit zum Beispiel im Internet einkaufen, da alle bei Zahlung abgefragten Daten - Kartennummer, CVC-Code und Ablaufdatum - auf der Karte stehen. Auch ein Einkauf im Geschäft ist relativ einfach, weil hier in den meisten Fällen nur die Unterschrift benötigt wird.
Während man den Verlust der Karte zumindest schnell bemerkt, kann das bei einem reinen Verlust der Daten, zum Beispiel durch einen Hackerangriff auf einen Zahlungsdienstleister oder einen Trojaner auf dem eigenen Rechner, schon einige Zeit dauern. Spätestens bei der nächsten Abrechnung fällt man dann aus allen Wolken.

Haftung bei Missbrauch
Daher sollte man jede Abrechnung sorgfältig prüfen und auch bei der kleinsten Unregelmäßigkeit, beispielsweise Abbuchung von kleinen Cent-Beträgen, den Herausgeber der Karte informieren.  Grundsätzlich ist die Haftung für Missbrauch auf 150 Euro beschränkt, bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Verlust gemeldet wird. Danach haftet der Nutzer gar nicht mehr. Viele Herausgeber von Kreditkarten entbinden ihre Kunden vollständig von der Haftung, wenn sie sich vertragsgemäß verhalten haben. Allerdings kann der Nutzer haftbar gemacht werden, wenn ihm grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen werden kann. Wer zum Beispiel Kreditkarte und PIN zusammen aufbewahrt, muss mit Schadenersatzforderungen rechnen.

Sperren der Karte und Ersatz
Wer Verlust oder Missbrauch der Karte feststellt, muss sofort dem Herausgeber melden und die Karte sperren lassen. Dazu gibt es eine kostenlose Service-Telefonnummer (116 116), unter der alle Kreditkarten und EC-Karten, aber auch SIM-Karten von Mobiltelefonen gesperrt werden können.
Das Sperren der Kreditkarte ist natürlich kostenlos. Aber auch eine Entsperrung oder eine Ersatzkarte darf das Kreditinstitut nicht in Rechnung stellen, da dies eine gesetzliche Nebenpflicht aus dem Vertrag ist (Urteil des BGH vom Oktober 2015, Aktenzeichen XI ZR 166/14).

Einfache Regeln zum Schutz vor Missbrauch
Einen wirklich sicheren Schutz vor Missbrauch gibt es leider nicht. Wichtig ist, dass man besonders im Internet nicht leichtfertig mit seinen Daten umgeht. Mails, die vermeintlich von der Bank oder einem Zahlungsdienstleister kommen und Links enthalten, auf die man klicken soll, sind wahrscheinlich der Versuch, an Ihre Daten zu kommen (Phishing). Vermeiden Sie Shops, die keinen gesicherten Zugang (erkennbar am "https" statt nur http am Anfang der Web-Adresse) haben, und gehen Sie allgemein sparsam mit Ihren eigenen Daten um.

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