Steigende Bankgebühren durch Konteneinsicht eher unwahrscheinlich
Erst vor einem Monat trat das Gesetz zu Förderung der Steuerehrlichkeit in Kraft und bereits jetzt wird über anstehende Erhöhungen der Bankgebühren diskutiert. Anlass ist eine Aussage des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB). Seit Einführung des Gesetzes gibt es jeden Tag ca. 2.000 Kontoabfragen, so schätzt der BdB. Dadurch würden Kosten entstehen, die man auf die Bankkunden umlegen müsste. Banktip hat sich der aktuellen Diskussion angenommen und bei Banken und Verbänden nachgefragt.
Auch Experten der Bankenbranche gehen davon aus, dass die durch die Kontoabfragen entstehenden Kosten direkt an die Kunden weitergegeben werden. Schon jetzt mussten die Kreditinstitute für Technik, Datenpflege und Personal mehrere Millionen Euro ausgeben. Diese Kosten müssten nach Einschätzung des BdB irgendwann auch auf die Bankkunden umgeschlagen werden. Jetzt rückt der Bankenverband wieder ein wenig von seiner Aussage ab. So erklärte Dr. Oliver Wulfram vom BdB in einem Telefoninterview mit der Banktip-Redaktion am 26. April 2005, dass er lediglich darauf hingewiesen hätte, dass durch die Kontoanfragen Kosten für das Datenbanksystem entstehen "könnten", die dann umgeschlagen werden müssten. Und diese Kosten würden dann "wahrscheinlich" an die Bankkunden weitergegeben werden.
Die Großbanken wollten dazu auf Nachfrage von Banktip keine Aussagen machen. Sie verweisen statt dessen auf den Bundesverband deutscher Banken als Ansprechpartner für dieses Thema.
Die Bundesregierung hält die angekündigte Erhöhung der Kontoführungsgebühren für unzulässig und unbegründet. Das Kontendatensystem wurde bereits vor zwei Jahren für die Terroristenfahndung eingerichtet und kostete damals 60 Millionen Euro. Wenn man diese Summe auf die rund 500 Millionen Konten in Deutschland umrechnet, würden sich für jeden Kontoinhaber einmalige Kosten von ca. 12 Cent ergeben. Andere Belastungen entstehen für die Banken nicht, da sie die aktualisierten Daten ihrer Bankkunden ohnehin an die Kopfstellen übermitteln müssen.
Auch der Verbraucherschutz will gegen etwaige Gebührenerhöhungen von Seiten der Banken vorgehen. Nach der ständigen Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes dürfen die Banken Kosten, die bei der Umsetzung von Gesetzen entstehen, nicht an den Bankkunden weiterreichen. Da eine Kontoabfrage keine Dienstleistung der Bank darstellt, sondern die Bank dadurch eine ihr vom Staat auferlegte Pflicht erfüllt, muss das Kreditinstitut, falls ihm dadurch Belastungen entstehen sollten, diese als Teil seiner Gemeinkosten selbst tragen. Deswegen sei auch "eine zusätzliche Gebühr für die Abwicklung von Kontoabfragen unzulässig", so Frank-Christian Pauli von der Verbraucherzentrale Bundesverband.
Seitdem am 1. April 2005 das Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit in Kraft trat, ist es Finanzämtern und Sozialbehörden, wie Arbeitsagentur, Sozialamt oder BAföG-Amt, gestattet, die Daten sämtlicher Kontoinhaber in Deutschland abzurufen. Die elektronische Abfrage der Konten darf ohne einen konkreten Verdacht rückwirkend für die letzten drei Jahre erfolgen. Die Behörden erfahren dabei die Zahl der Konten inklusive Kontonummer, Eröffnungsdatum sowie Angaben zum Kontoinhaber und eventuellen Verfügungsberechtigten. Bei einem konkreten Verdacht können auch der Kontostand und die Kontobewegungen abgefragt werden. Eine Bestätigung des Verdachts kann die Einstellung der Sozialleistungen oder auch die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zur Folge haben.
Die Abfrage der Konten erfolgt über die Rechenzentren der Banken. Dort sind die Stammdaten jedes einzelnen Kontoinhabers in sogenannten Kopfstellen gespeichert. Anfragen der Finanz- und Sozialbehörden laufen über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und über das Bundesamt für Finanzen. Diese sind auch die einzigen, die genau wissen, wie oft ein Konto abgefragt wurde, denn die Banken bekommen von den Kontoabfragen nichts mit. Da bis jetzt noch ein System verwendet wird, welches früher zur Terroristenfahndung diente, sind mehr als 5.000 Abfragen derzeit nicht möglich. Ab 2006 könnten dann durch den vollelektronischen Zugriff ca. 10.000 bis 50.000 Konten täglich abgefragt werden.
(Stand April 2005)

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