Wer eine Tankfüllung im Wert von 65 Euro mit einem 500-Euro-Schein bezahlen will, darf sich nicht wundern, wenn der Tankwart die Annahme des Scheins verweigert. Darüber informiert der Bundesverband deutscher Banken. Die Tankstelle müsse ihre Kunden jedoch durch Aushang an der Zapfsäule darauf hinweisen, dass sie die großen Scheine nicht akzeptiert.
Euro-Banknoten sind gesetzliche Zahlungsmittel in unbegrenzter Höhe. Dennoch kann die Annahmepflicht eingegrenzt werden, erklärt der Bankenverband. Die Bestände an Wechselgeld müssten sonst unverhältnismäßig hoch sein. Zudem ist der Schaden besonders groß, sollte der Kassierer einer Fälschung zum Opfer fallen. Wichtig: Der Händler oder Tankstellenbetreiber muss den Kunden auf diese Einschränkung gut sichtbar hinweisen.
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Es gilt die Grundregel, dass der verwendete Geldschein möglichst in einem angemessenen Verhältnis zur gekauften Ware oder Dienstleistung stehen sollte. Wer die Rechnung für eine Autoreparatur in Höhe von 520 Euro bezahlen muss, kann also mit gutem Gewissen einen 500-Euro-Schein zücken.
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