Weil Tabakwaren laut Jugendschutzgesetz nicht an unter 16-Jährige abgegeben werden dürfen, gibt es ab dem 1. Januar 2007 Zigaretten aus dem Automaten nur noch gegen Altersnachweis. Kontrollinstrumente bei der Umsetzung dieser Vorgabe werden der Geldkarten-Chip auf der EC-Karte und der EU-Führerschein sein.
Auf dem GeldKarte-Chip ist das Alter des Inhabers gespeichert. Ein Lesegerät im Zigarettenautomaten überprüft dieses Jugendschutzmerkmal und schaltet das Gerät frei - wenn der Käufer über 16 Jahre alt ist. Andernfalls wird der Kaufvorgang abgebrochen. Weiterhin wird auch die Möglichkeit bestehen, dass Raucher die Zigaretten mit Bargeld bezahlen. Um sich auszuweisen benötigen sie hierfür allerdings den neuen EU-Führerschein, auf dem auch das Alter gespeichert ist. Der Alterstest soll in punkto Datenschutz unbedenklich sein, da der Automat keinerlei Informationen über den Käufer registriert.
Bankkundenkarten, die bis 2008 oder länger gültig sind, haben bereits das Jugendschutzmerkmal auf dem Chip ihre Karte. Besitzer von Karten, die früher ablaufen, können bei ihrem Kreditinstitut eine neue Karte mit Jugendschutzmerkmal beantragen.