Nach dem Einkaufen sollte man stets seinen Kassenzettel mitnehmen, wenn man mit EC-Karte bezahlt hat. Denn oftmals sind auf dem Bon die Kontodaten abgedruckt.
"Es ist zulässig, aber nicht ideal, wenn auf dem Kassenbon die vollständige Kontoverbindung angegeben ist", sagt Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen.
Zwar versehen immer mehr Händler und Dienstleister die letzten Ziffer der Kontonummer mit einem "x", um Missbrauch vorzubeugen. Aber wer den Datenmissbrauch ausschließen will, sollte den Kassenbon nach dem Einkauf stets mitnehmen und selbst entsorgen.
Zudem ist die auf einigen Kassenbelegen erwähnte Speicherung personenbezogener Daten in sogenannten Sperrdateien zulässig, informiert die Verbraucherschützerin weiter. Dabei müssen sich die Unternehmen jedoch an das Bundesdatenschutzgesetz halten. Die Daten würden beispielsweise im Fall einer nicht eingelösten Lastschrift verwendet.
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