BaFin warnt: Finanzagenten machen sich strafbar 

Die Finanzaufsicht BaFin warnt Bankkunden vor einer Tätigkeit als "Finanzagent". Nach wie vor würden solche Angebote deutschen Bankkunden unterbreitet, teilt die Behörde mit. Finanzagenten machen sich gleich mehrfach strafbar.

Die Anbieter stellen sich hierbei beispielsweise als "moderne, wachstumsstarke Firmen" mit Sitz im Ausland dar. Sie suchen "Finanzagenten". Die angesprochenen Bankkunden sollen im Auftrag der Anbieter über ihr Girokonto Zahlungen Dritter entgegen nehmen und weiterleiten.

Als Gegenleistung wird ihnen ein für die Tätigkeit vergleichsweise hohes Entgelt in Form von Provisionen, Kommissionen oder Aufwandsentschädigungen versprochen. Die Zahlungen stehen angeblich den unseriösen Anbietern zu.

In Wirklichkeit handelt es sich jedoch um Geldeingänge, die durch betrügerische Handlungen ("Phishing") von Konten Dritter erlangt wurden. Die BaFin weist darauf hin, dass die Tätigkeit als "Finanzagent" den Straftatbestand der leichtfertigen Geldwäsche erfüllt. Erhält der "Finanzagent" ein Entgelt, macht er sich auch wegen des unerlaubten Erbringens von Zahlungsdiensten strafbar.

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