Von heute auf morgen kann es passieren, dass man plötzlich seine Bankgeschäfte nicht mehr selber erledigen kann. Der Bundesverband Deutscher Banken rät deshalb besonders älteren Menschen, eine Vertrauensperson mit einer Kontovollmacht auszustatten, damit diese Vermögensangelegenheiten gegenüber der Bank regeln kann. Bei der von Kreditinstituten angebotenen Bankvollmacht handelt es sich nicht um eine generelle Vorsorgevollmacht, sondern ausschließlich um eine Vollmacht, die auf Bankgeschäfte zugeschnitten ist. Damit kann die Vertrauensperson im Ernstfall die Konto- und Depotführung übernehmen.
Sobald die Bank davon erfährt, dass ein Vormundschaftsgericht für einen ihrer Kunden ein Betreuungsverfahren eingeleitet hat, ist sie verpflichtet, das Gericht über bestehende Konto- bzw. Depotvollmachten zu informieren. Wer ganz auf Nummer sicher gehen will, kann seine Vorsorgevollmachten beim zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (www.vorsorgeregister.de) registrieren lassen. Somit erfahren Vormundschaftsgerichte schnell und einfach von entsprechenden Vollmachten und können auf die Bestellung eines Betreuers verzichten.
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