Berliner Sparkasse: Verkauf gegen Namensschutz 

Die Bundesregierung will mit einer Sonderregelung für Berlin den umstrittenen Namensschutz für die deutschen Sparkassen erhalten. So sollen Privatinvestoren die Möglichkeit erhalten, die Berliner Bankgesellschaft und ihre Sparkasse zu erwerben und den Namen zu erhalten. Dafür soll Brüssel "Rechtssicherheit" für den Sparkassennamen in allen anderen Bundesländern garantieren, heißt es in einer Mitteilung der Regierung an die EU-Kommission, die der Financial Times Deutschland vorliegt.

Setzt sich die von der Regierung angestrebte Sonderregelung für Berlin durch, könnte erstmals ein Privatinvestor Anteile einer Sparkasse erwerben. Bei den Sparkassen befürchtet man dagegen, dass damit ein Präzedenzfall für eine Privatisierung der Sparkassen auch in anderen Bundesländern geschaffen werden könnte.

Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) bezweifelt, dass die Rechnung der Bundesregierung aufgeht. "Eine immer wieder für Berlin diskutierte Insellösung würde beinhalten, dass die Bezeichnung Sparkasse an jeden Wettbewerber verkauft werden könnte", sagte ein DSGV-Sprecher. Dann könne sich eine private Berliner Sparkasse über das Regionalprinzip der Sparkassen hinwegsetzen und sich bundesweit ausbreiten. Außerdem könnten langfristig die Sparkassengesetze in den Bundesländern geändert werden, um einen Verkauf an private Investoren nach Berliner Vorbild zu ermöglichen.

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