Im Streit um das Namensprivileg der Sparkassen ist jetzt eine Stellungnahme der Bundesbank an das Bundesfinanzministerium aufgetaucht, in der die Bundesbanker Zweifel am Namensschutz der Sparkasse hegen. In dem Schreiben, das der Financial Times Deutschland (FTD) vorliegt, heißt es: "An unserer Rechtsauffassung hinsichtlich der fehlenden Vereinbarkeit von Paragraf 40 Kreditwesengesetz (KWG) mit dem EG-Vertrag halten wir fest."
Paragraf 40 KWG statuiert das Namensprivileg der Sparkassen in Deutschland. Die Bundesbank sieht darin möglicherweise einen Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit aus dem EU-Vertrag und bestärkt damit die Auffassung der EU-Kommission. Diese hat mit einem Vertragsverletzungsverfahren gedroht, sollte die Bundesregierung am Namensschutz für die Sparkassen festhalten.
Das erst jetzt öffentlich gewordene Schreiben der Bundesbank stammt zwar aus dem Jahre 2004, jedoch habe Bundesbankchef Axel Weber erst auf dem letzten Bankentag im April Reformen im Kreditwesen gefordert, so die FTD. Ein Sprecher der Bundesbank betonte jedoch, dass es zu der strittigen Frage im Vorstand der Notenbank derzeit keine offiziell abgestimmte Haltung gäbe.
Der Streit um die Exklusivität der Bezeichnung "Sparkasse" ist durch den anstehenden Verkauf der Bankgesellschaft Berlin hochaktuell. Sollte die Bezeichnung auch privaten Kreditinstituten offen stehen, dürfte das den Kaufpreis in die Höhe treiben. Die Bankgesellschaft Berlin, und mit ihr die Berliner Sparkasse, muss vom Land Berlin aufgrund von EU-Auflagen verkauft werden. Der Verkauf war eine Bedingung der EU-Kommission für die Genehmigung milliardenschwerer Beihilfen des Landes an die einst marode Bankgesellschaft.
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