Schwere Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen wirft die Zeitschrift "Finanztest" der Postbank vor. Demnach gewährt die Bank etwa 4000 freien Handelsvertretern detailierten Einblick in die Girokonten ihrer Kunden, um den Verkauf ihrer Produkte anzukurbeln. Nach Angaben der nordrhein-westfälischen Datenschutzbehörde ist dies verboten.
Freie Berater haben Einsicht auf Konto und Kontobewegungen
Um auf die Kundendaten zuzugreifen, brauchen die Handelsvertreter nur den Namen und das Geburtsdatum des Kunden in eine Unternehmensdatenbank einzugeben. Dort können sie sehen, wie viel Geld ein Kunde auf dem Konto hat und welche Kontobewegungen stattfinden. Selbst wenn der Kontoinhaber der Weitergabe seiner Daten an freie Mitarbeiter nicht zugestimmt hat, kann der Berater die Kontodaten lesen.
Bislang sei dieses Verfahren in der Vergangenheit nicht beanstandet worden, teilte ein Sprecher der Postbank dem Nachrichtensender "n-tv" mit. Die Weitergabe von Kunden- und Kontodaten an die mobilen Handelsvertreter der Postbank geschehe "anlassbezogen unter strengster Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen". Für Datenerhebung, Verarbeitung und Nutzung im Rahmen der Vertragsbeziehung sei keine gesonderte Einwilligung des Kunden notwendig.
Kunden sollen Stopp der Datenweitergabe bei Bank einfordern
Die "Stiftung Warentest" empfiehlt Postbankkunden, die Bank schriftlich aufzufordern, die Weitergabe der Daten zu stoppen. Zudem muss die Postbank auf Nachfrage Auskunft über gespeicherte und weitergegebene Daten geben. Bereits erteilte Einwilligungserklärungen können jederzeit widerrufen werden.
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