Nicht immer regeln Verbraucher ihre Finanzen vor dem Tod. Dabei geht es nicht nur um langjährige Geldanlagen oder Zahlverpflichtungen. Oft fangen die Probleme bereits beim Sparbuch an.
Nach dem Tod geht das Geld auf dem Sparbuch in den meisten Fällen an die Erben. Dazu müssen sie jedoch ihre Berechtigung gegenüber der Bank beweisen.
Als Nachweis dient entweder der Erbschein oder das Testament. Aber auch die Sterbeurkunde ist für die Auszahlung des Guthabens notwendig. Banktip erklärt genaueres im Ratgeber "Was passiert mit dem Sparbuch nach dem Tod?".
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