Elterngeld: gemeinsame Teilzeitarbeit Nachteil 

Eltern in Teilzeitarbeit dürfen während der Betreuung ihres Kindes beim Elterngeld nicht benachteiligt werden. Das fordert der Bundesvorsitzende des katholischen Kolpingswerkes Deutschland, der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Dörflinger, in einer Pressemitteilung des Kolpingwerkes.

Die Beschlussfassung im Deutschen Bundestag zur Änderung des Bundeselterngeldgesetzes habe die Probleme des verminderten Anspruchs für den Fall, dass beide Elternteile in Teilzeit arbeiten, nicht gelöst. "Es entspricht nicht der Forderung des Kolpingwerkes Deutschland nach Gewährleistung einer echten Wahlfreiheit, wenn es in diesem Bereich nach dem siebten Lebensmonat des Kindes keine Ansprüche mehr gibt."



An dieser Stelle müsse im Interesse der Eltern, die ihr Kind gemeinsam betreuen, im Gesetz nachgebessert werden, sagte Dörflinger.

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