Der Bundesrat hat nun doch mit den Stimmen der unionsgeführten Bundesländer den Kompromiss zur Rentenbesteuerung zugestimmt. Somit kann das Gesetz wie geplant am 1. Januar 2005 in Kraft treten. Kurz zuvor wurde bekannt, dass die Union der Gesetzesvorlage nicht zu stimmen werde. Jedoch hatten sich mehrere Bundesländer mit einer unionsgeführten Regierung dazu entschlossen, dem Gesetz zu zustimmen.
Mit Hilfe des neuen Gesetzes werden die Rentenauszahlungen ab 2005 schrittweise besteuert, bis 2040 die volle Besteuerung eintreten wird. Gleichzeitig werden die Rentenbeiträge allmählich als Sonderausgaben steuerfrei. Im Vermittlungsausschuss einigte sich die Bundesregierung mit der Union, dass die Auszahlungen von Kapitallebensversicherungen nur zur Hälfte besteuert werden, vorausgesetzt es besteht eine Laufzeit von 12 Jahren und die Erträge werden erst ab dem 60. Lebensjahr ausgezahlt. Damit wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2002 umgesetzt, dass eine Gleichstellung aller Renten und Pensionen forderte. Ohne dieses Urteil hätten die Beamtenpensionen steuerfrei gestellt werden müssen. Dies hätte fehlende Einnahmen in den öffentlichen Haushalten zur Folge gehabt. (dh)
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