Bei Ermittlungen wegen Kinderpornografie dürfen Behörden auch die Daten von Kreditkarten abfragen. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden (2 BvR 1372/07, 2 BvR 1745/07). Das oberste Gericht widersprach damit einer Beschwerde von zwei Kreditkarteninhaber gegen eine Maßnahme der Staatsanwaltschaft Halle.
Die Staatsanwälte waren auf eine Kinderpornoseite aufmerksam geworden. Nutzer konnten an die Inhalte gelangen gegen Zahlung von 79,90 US-Dollar per Kreditkarte an eine Bank auf den Philippinen. Die Staatsanwälte forderten bei den Kreditkartenunternehmen Visa und MasterCard eine Liste mit allen deutschen Kreditkartenkonten an, von denen seit dem 1. März 2006 eine Online-Zahlung von 79,90 Dollar an die philippinische Bank erfolgt war. Die Kreditkarten-Unternehmen ermittelten 322 Inhaber von Kreditkarten, deren Daten sie an die Staatsanwaltschaft weitergaben.
Geklagt hatten zwei Kreditkarten-Kunden, deren Namen sich nach Angaben des Bundesverfassungsgerichts zwar nicht unter den 322 Verdächtigen befanden, die sich aber in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt sahen.
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sahen die Karlsruher Richter nicht gegeben. Die Kreditkarten-Unternehmen hatten die Daten der Beschwerdeführer lediglich maschinell abgeglichen. Da die Daten der unverdächtigen Kreditkarten-Inhaber anonym und spurlos aus dem maschinellen Suchlauf ausgeschieden seien, seien sie auch nicht von der Behörde zur Kenntnis genommen worden.