Die Europäische Kommission will mit einer neuen Richtlinie die Verwendung von so genanntem elektronischen Geld fördern. Als elektronisches Geld bezeichnet die Richtlinie einen Geldwert, der sich entweder im Besitz des Nutzers auf einem elektronischen Speichermedium befindet, oder auf dem Server eines Dienstanbieter über ein Nutzer-Konto verwaltet und abgerufen werden kann.
Prepaid-Dienste, wie sie etwa im Mobilfunk üblich sind, schließt die Richtlinie jedoch ausdrücklich aus. Diese seien lediglich auf den Verkehr mit einem einzigen Händler oder Dienstleister beschränkt und daher keine echten Bezahlsysteme. Ausgeschlossen sind auch Einlagen.
Die Richtlinie legt einheitliche Kriterien fest, nach denen elektronische Zahlsysteme von den Mitgliedstaaten genehmigt werden sollen. Damit reagiert die EU-Kommission auf die Tatsache, dass bisher nur eine Minderheit der EU-Bürger im Ausland einkauft und auch nur eine Minderheit der Händler Waren in andere EU-Staaten versendet.
Obgleich es bereits seit dem Jahr 2000 eine europäische Richtlinie für elektronische Bezahlsysteme gibt, verzeichnet ein Lagebericht der EU-Kommission bisher magere 20 Anbieter solcher Systeme in der EU. Von den 637 Milliarden Euro, die sich in Europa 2007 in Umlauf befanden, wurde nur eine Milliarde per E-Geld ausgegeben.
Um mehr Anbietern von E-Geld den Zutritt zum Markt zu ermöglichen, hat die EU-Kommission unter anderem das erforderliche Startkapital auf 125.000 Euro festgelegt. Nach der bisherigen Richtlinie habe dieser Betrag bei einer Million Euro gelegen, berichtet der IT-Dienst heise im Internet.
Die Richtlinie muss nun dem Ministerrat und dem Europäischen Parlament vorgelegt werden.