Weil das Finanzamt irrtümlich sein Konto gepfändet hatte, musste ein Münchener seinen Urlaub vorzeitig abbrechen und mit geliehenem Benzin in die Heimat reisen. Nun fordert er vor dem Landgericht München Schadenersatz vom Freistaat Bayern.
Laut Presseberichten hatte der erwachsene Sohn des Klägers einen Strafzettel nicht bezahlt. Darauf hin schickte das Finanzamt einen Pfändugs- und Einziehungsbeschluss über 103 Euro an die Bank des Vaters. Diese sperrte sämtliche Karten, obwohl nach Angaben der Süddeutschen Zeitung auf dem Konto nicht einmal der Disporahmen angetastet war.
Wie die Abendzeitung berichtet, ist der Irrtum des Finanzamtes dadurch begründet, dass der Kläger schon einmal einen Bußgeldbescheid für seinen Sohn von seinem Konto überwiesen.