Geldautomaten: Urteil gegen Sparkasse bestätigt 

Im Streit um die Nutzung von Geldautomaten hat das Landgericht Bückeburg eine einstweilige Verfügung gegen die Sparkasse Schaumburg bestätigt (Az: 1 O 170/08). Damit müssen die Geldautomaten der Sparkasse Schaumburg weiterhin auch für Kunden anderer Banken offen bleiben.

Rund 50 Sparkassen hatten bereits im vergangenen Jahr damit begonnen, ihre Geldautomaten für die Kunden von bestimmten Direktbanken zu sperren. Betroffen sind Institute, die ihren Kunden das kostenlose Geldabheben per Visa-Karte ermöglichen. Hauptstreitpunkt ist die Höhe der Gebühren, die die Sparkasse pro Abhebung von den Fremdkunden kassieren durfte. Bei der Abhebung mit einer Visa-Karte ist diese Gebühr bei 1,74 Euro festgeschrieben.

Mehrere Direktbanken, unter anderem die ING-DiBa, sind gegen die Praxis der betreffenden Sparkassen gerichtlich vorgegangen. Einige Sparkassen wurden per einstweiliger Verfügung dazu verurteilt, die Automaten wieder für alle Kunden zu öffnen. Im Fall der Sparkasse Schaumburg wurde eine solche einstweilige Verfügung nun gerichtlich bestätigt. Laut ING-DiBa ist dies bereits die dritte Entscheidung dieser Art. Ob es in naher Zukunft eine höchstrichterliche Entscheidung in dieser Sache geben wird, ist derzeit noch nicht klar.

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