Im Streit um die Benutzung der Geldautomaten der Sparkassen durch fremde Kunden hat das Landgericht Heilbronn einen Einspruch der Kreissparkasse Heilbronn gegen eine einstweilige Verfügung zurückgewiesen. Zuvor war die Kreissparkasse im Eilverfahren dazu verurteilt worden, ihre Geldautomaten auch den Kunden der klagenden Direktbanken (Citibank, ING-DiBa, Santander Consumer Bank und Volkswagen Bank) zur Verfügung zu stellen. Dies muss sie nach der erneuten Entscheidung des Landgerichts nun auch weiterhin tun.
Einige Sparkassen hatten ihre Geldautomaten im September dieses Jahres für die Kunden von Direktbanken gesperrt, bei denen kostenfrei mit der Kreditkarte (VISA) Geld abgehoben werden kann. Die Sparkassen begründeten dies mit fehlenden entsprechenden Services für Sparkassenkunden bei den betroffenen Direktbanken.
Nach Auffassung des Landgerichts Heilbronn war die Kreissparkasse Heilbronn bei der mündlichen Verhandlung am 2. Dezember 2008 nicht in der Lage, einen sachlich gerechtfertigten Grund für die Sperrung ihrer Geldautomaten vorzubringen. Ohne solch einen Grund für eine Sperre verstoße die Kreissparkasse gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.
Wie die von der Sperre betroffene Direktbank ING-DiBa berichtet, hatten in den letzten Wochen bereits zehn Sparkassen ihre Sperren für die VISA-Karten bestimmter Banken freiwillig zurückgezogen. Im Hinblick auf die Entscheidung des Landgerichts Heilbronn forderte die ING-DiBa die restlichen Sparkassen, die derzeit noch die VISA-Karten von privaten Banken sperren, auf, die aktuelle Entwicklung zum Anlass nehmen, ihre Geldautomaten wieder für alle VISA-Karten freizuschalten.
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