Der Bundesrechnungshof hat erhebliche Mängel bei der Umsetzung der Arbeitsmarktreform Hartz IV festgestellt. Laut einem Bericht der Behörde, welcher der Financial Times Deutschland vorliegt, müssen Erwerbslose oft monatelang auf Vermittlungsgespräche warten, was ihre Arbeitslosigkeit unnötig verlängert. Zudem würden Einsparmöglichkeiten nicht ausgeschöpft.
Auch die Vermittlung der Behörden weist "zum Teil erhebliche Mängel" auf. Demnach hätten ein Drittel der überprüften ALG-II-Bezieher "noch keinerlei strategische Gespräche geführt, obwohl die betroffenen Personen seit durchschnittlich siebeneinhalb Monaten Leistungen bezogen".
Auch bei der ALG-II-Gewährung wiesen die Prüfer erhebliche Mängel nach. So sei in fast jedem zehnten Fall das "zwingende Merkmal der Erwerbsfähigkeit" nicht überzeugend festgestellt worden. In sieben von zehn Fällen würden Vermögensverhältnisse des Antragstellers, wie Grundstücke, Geldanlagen oder Autos, "nicht oder nicht ausreichend geprüft". Außerdem werde in sechs von zehn Fällen versäumt, Unterhaltsleistungen von Angehörigen nachzugehen.
Der Rechnungshof forderte Müntefering auf, seine "Möglichkeiten der Fach- und Rechtsaufsicht" zu nutzen, um die Missstände zu beseitigen. Ein Sprecher Münteferings wollte sich bisher dazu nicht äußern.
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