Die Hamburger Sparkasse (Haspa) hat den gegen sie gerichteten Vorwurf der Vergabe von diskriminierenden Kontonummern zurückgewiesen. Ausgelöst wurde die Kontroverse durch eine Praxis der Haspa, nach der sämtliche bei ihr geführten Konten auf Guthabenbasis mit den Ziffern 1199 beginnen.
Konten auf Guthabenbasis werden meist für Personen geführt, die von einer Privatinsolvenz betroffen waren oder ihr Konto mehrfach unerlaubt überzogen haben. An den vier immer gleichen Nummern ist diese Personengruppe identifizierbar. Dies musste auch ein Hartz-IV-Empfänger feststellen, der bei der Beantragung eines Existenzgründerkredits immer wieder abgewiesen wurde, nachdem er seine Kontonummer angegeben hatte. Durch diesen Vorfall wurde die Vergabepraxis der Haspa öffentlich.
Die Sparkasse wies die Vorwürfe, die unter anderem vom DGB als "menschenverachtende Stigmatisierung und Benachteiligung" geäußert wurden, als nicht korrekt zurück. Da die Motive für die Wahl bzw.
Vergabe eines Guthaben basierten Kontos vielfältig seien, sei aufgrund
dieser Zuordnung nicht ersichtlich, welchen finanziellen Status der
Kunde habe, so das Institut in einer Erklärung. Die Vergabepraxis sei seit der Einführung nicht beanstandet worden und
gehe mit dem Datenschutzrecht konform. Gleichwohl räumte die Haspa ein, Kunden auf Wunsch eine alternative Kontonummer zu geben.