Homebanking: Mit Virenschutz haftet die Bank 

Wer ein aktuelles Anti-Virenprogramm auf seinem PC betreibt, haftet nicht, wenn Kriminelle trotzdem Daten entwenden und das Konto erleichtern. Das hat das Amtsgericht Wiesloch laut einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) entschieden. Wie die Zeitung im Internet berichtet, sind vom Familien-PC des Klägers 5000 Euro auf ein unbekanntes Konto überwiesen worden. Als Zweck war ein Ebay-Geschäft genannt worden. Die Kriminalpolizei ermittelte, dass die Empfängerin das Geld abgehoben und nach Russland geschickt hatte.



Der Geschädigte wollte nun seine Bank in die Pflicht nehmen. Die rechtfertigte sich damit, dass dem Anschein nach alles an dem Geschäft korrekt verlaufen sei. Außerdem verwies sie auf die Hinweise zum sicheren Online-Banking auf der Internetseite. Das Gericht sah es jedoch als erwiesen an, dass der Schaden durch eingeschleuste bösartige Software auf dem Rechner des Geschädigten entstanden sei.



Beim Geschädigten sah das Gericht keinerlei Schuld. Sein Rechner wird von einem aktuellen, kostenpflichtigen Anti-Virenprogramm mit Firewall geschützt. Die Sorgfaltspflicht eines durchschnittlichen PC-Benutzers habe der Mann eingehalten, die Bank dürfe aber nicht das gesamte Risiko auf den Benutzer abwälzen.



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