Die Einzugs-ermächtigungen auf Kassenbons sind kaum verständlich und viel zu lang, denn an der Ladenkasse hat kaum jemand Zeit, die Texte zu lesen. Wie die "Südwest Presse" berichtet, will der Handel das Lastschriftverfahren nun einfacher und transparenter gestalten.
Die Textlänge der Einzugsermächtigungen beim Bezahlen mit EC-Karte und Unterschrift variieren erheblich. Manchmal sind es nur wenige Zeilen, in anderen Fällen ist die Rückseite des Belegs mit teilweise schwer verständlichen Formulierungen bedruckt.
Handel will kürzere Belegtexte
"Wir möchten wesentlich kürzere Belegtexte", sagt der Zahlungsexperte beim Handelsverband Deutschland, Ulrich Binnebößel. Zudem sollten am Eingang und in der Kassenzone Schilder angebracht werden, auf denen der Text des Bons mit Erläuterungen abgedruckt ist. Eine bundesweit einheitliche Lösung wäre laut Binnebößel sinnvoll.
Verbraucherschützer: Nur Einzugsermächtigung auf dem Kassenbon
Verbraucherschützer fordern, dass lediglich die Einzugsermächtigung auf dem Bon abgedruckt sein sollte. "Der Text sollte auf das Nötigste reduziert sein, darf aber auch nichts Wesentliches weglassen, was der Kunde wissen muss, um seine Rechte zu wahren", verlangt der Referent für Banken beim Verbraucherzentrale Bundesverband, Frank-Christian Pauli. Kunden sollten schon informiert sein, bevor die EC-Karte durch das Lesegerät gezogen wird. Der Handel sollte nur sparsam Daten, beispielsweise für Marktforschung, erfassen.
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